Beratungsleistungen

Sie wollen Ihre Texte in andere Sprachen übersetzen bzw. für andere Länder lokalisieren lassen und wissen nicht, wo sie anfangen sollen? Sie brauchen einen Experten, der Sie durch die notwendigen Schritte führt und Ihnen die verschiedenen Optionen transparent aufzeigt.

Bei mir erhalten Sie fachlich fundierte Antworten unter anderem auf folgende Fragen:

Wo finde ich qualifizierte Übersetzer und Lektoren für mein Projekt?

Wie kann ich die Kosten durch den klugen Einsatz maschineller Übersetzung sparen?

Was muss ich beachten, damit Texte in der Ausgangssprache übersetzungsgerecht formuliert sind?

Welche Dokumente muss ich zwingend übersetzen lassen, wenn ich einen behördlichen oder notariellen Termin wahrnehmen muss?

Welches Referenzmaterial benötigen die Übersetzer und Lektoren, um die beste Übersetzungsqualität zu garantieren?

Welche rechtlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung (ISO) muss ich mit bedenken, um Abmahnungen wegen nichtkonformer Übersetzung zu vermeiden?

Was muss ich bei zweisprachigen Dokumenten beachten, die in beiden Sprachen rechtsverbindlich sein sollen?

Wofür brauche ich eine beglaubigte (bestätigte) Übersetzung?

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Hinweis: aktuell werden keine neuen Aufträge angenommen

beglaubigte und staatlich anerkannte Übersetzung

präzise und rechtssicher

mit Versicherungsschutz

DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Ermächtigt, beeidigt, staatlich geprüft? – Eine Orientierungshilfe

    Bei der Suche nach einem Übersetzungsdienstleister werden Sie auf unterschiedliche Berufsbezeichnungen stoßen. In jedem Fall sollten Sie die Unterscheidung zwischen „Übersetzer“ und „Dolmetscher“ im Auge behalten. Während sich Übersetzer ausschließlich mit geschriebenen Texten befassen, übertragen Dolmetscher mündlich gesprochene Reden in eine andere Sprache. Problematisch ist, dass weder der Übersetzer- noch der Dolmetscherberuf rechtlich geschützt sind.

  • Beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Eine beglaubigte (bestätigte) Übersetzung in physischer Form muss zwingend mit Unterschrift und Siegel des ermächtigten Urkundenübersetzers versehen werden. Seit einigen Jahren stellt die qualifizierte elektronische Signatur eine rechtsgültige Alternative zur „klassischen“ Beglaubigung auf Papier dar.

  • Übersetzung ins Englische, bitte! – Aber in welches?

    Als wichtigste Weltsprache weist Englisch einige Besonderheiten auf. Es wird als Erst-, Zweit- und Fremdsprache in höchst unterschiedlichen Ländern gesprochen und verfügt dementsprechend über einen enormen Wortschatz. Das Englisch aus Wales unterscheidet sich vom Englisch, das in Kalifornien oder Kenia gesprochen wird. Die Unterschiede betreffen nicht nur die Aussprache, sondern auch die Schreibweise von manchen Wörtern. Begriffe aus nahezu allen Lebensbereichen, seien es Dinge des täglichen Gebrauchs („restroom“ vs. „cloakroom“) oder Amtsbezeichnungen („minister“ vs. „secretary“) können sehr verschieden sein, so dass die Gefahr besteht, dass Übersetzungen nicht immer korrekt sind.